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Kurzzeitpflege

Unsere Kurzzeit- und VerhinKurzzeitpflege bietet Entlastung und Unterstützung für pflegende Angehörige

22Mar

Bunter Ostermarkt in Laubegast für Jung und Alt

Freitag, 22. März 2024 -
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

23Mar

Erst backen dann naschen - Am Samstag zum Kaffeeplausch ins Nürnberger Ei

Samstag, 23. März 2024 -
10:00 Uhr bis 14:00 Uhr

24May

Liebesgrüße an Lehár: Eine musikalisch-literarische Hommage

Freitag, 24. Mai 2024 -
19:00 Uhr bis 20:45 Uhr

Stationäre Pflege, Kurzzeitpflege Gorbitz

Unsere stationäre Senioren-Einrichtung Wohnen mit Pflege, Wohnen mit Betreuung und Kurzzeitpflege sowie betreute Wohnungen in Dresden Gorbitz

Unser Pflegeheim in Dresden Gorbitz

Hausnotruf

Den Wunsch selbstbestimmt und mit Sicherheit in den eigenen vier Wänden zu leben haben viele Menschen, vor allem Ältere, Hilfe- und Pflegebedürftige. Ihre gewohnte Umgebung ist ihnen in langen Jahren ans Herz gewachsen.

Begegnungs- und Beratungszentrum Trachenberge

Besuchen Sie die älteste Einrichtung der Volkssolidarität Dresden e.V. Sie wurde am 1. Februar 1958 als Klub der Volkssolidarität eröffnet und im Jahr 1997 komplett saniert sowie behindertengerecht ausgestattet.

Begegnungsstätten

Unsere Begegnungsstätten in Dresden

Orte der Kommunikation, Weiterbildung, Beratung und Fitness

Essen auf Rädern

Unser tägliches Menü für Dresdner Seniorinnen und Senioren - Lieferdienst "Essen auf Rädern"

Unser Lieferdienst "Essen auf Rädern" bietet abwechslungsreiche und gesunde Kost an 365 Tagen im Jahr

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Diese Pflege- und Entlastungsleistungen gelten ab 2024

Die Pflegebranche ist in Bewegung und hat in den vergangenen Jahren viele Veränderungen durch neue gesetzliche Rahmenbedingungen erlebt. Die aktuelle große Reform, das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG), bringt den Versicherten auch im Jahr 2024 einige Neuerungen. Schon seit 2023 ist PUEG in Kraft. Mit dem Gesetz sollen in mehreren Schritten einige der drängenden Herausforderungen in der Pflege angegangen werden.

Bereits 2023 brachte die Reform einige Veränderungen:

So stieg ab 1. Juli 2023 der allgemeine Beitragssatz zur Finanzierung der Pflegeversicherung von 3,05 auf 3,4 Prozent. Neu ist, dass der Beitragssatz nach der Anzahl der Kinder differenziert wird und kinderlose Personen einen höheren Beitrag zahlen, als Menschen mit einem Kind oder mehreren Kindern. Ebenfalls zum 1. Juli 2023 wurde die Möglichkeit der telefonischen Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen bestätigt. Diese telefonische Variante der Pflegebegutachtung wurde während der Corona-Pandemie stark genutzt und hat sich bewährt. 

Seit dem 1. Oktober 2023 gelten darüber hinaus neue und transparentere Regelungen zum Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit und zur Einordnung in die Pflegegrade. Halten die Kassen bzw. die Fristen nicht ein, an die sie hinsichtlich der Entscheidung über einen Pflegegrad gebunden sind, müssen sie unter bestimmten Umständen 70 € für jede Woche der Fristüberschreitung an die versicherte Person zahlen.

Hier sehen Sie im Überblick, welche Änderungen Sie erwarten:

Quelle und weitere Infos: 
www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-
leistungen/die-pflegereform-2023-das-aendert-sich-63628

 

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