Am 23. Mai jährt sich zum 75. Mal der Tag der Verkündung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

Ursprünglich als Provisorium für die BRD gedacht, wurde es 1990 zur gesamtdeutschen Verfassung. Das Grundgesetz hat sich in beeindruckender Weise als tragfähige Grundlage für eine stabile demokratische Verfassungsordnung bewährt.

Unsere Volkssolidarität Dresden, eine gemeinnützige Organisation, hat sich von Beginn an für soziale Gerechtigkeit und Solidarität eingesetzt. Heute blicken wir auf  75 Jahre zurück, wo sich aktiv und in verschiedenster Form, für die Umsetzung der im Grundgesetz verankerten Werte eingesetzt wurde. Dazu gehören die Würde des Menschen, die Gleichheit vor dem Gesetz, die Meinungsfreiheit und das Recht auf soziale Sicherheit. Die Volkssolidarität Dresden hat sich insbesondere für benachteiligte Gruppen eingesetzt, um ihre Rechte zu wahren und ihre Lebensbedingungen zu verbessern.

Lasst uns gemeinsam die Errungenschaften des Grundgesetzes feiern und uns für eine gerechte und solidarische Gesellschaft einsetzen!

Die “Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen” ergänzt das deutsche Grundgesetz, indem sie spezifische Rechte für eine vulnerable Gruppe innerhalb der Gesellschaft, nämlich hilfe- und pflegebedürftige Menschen, konkretisiert. Während das Grundgesetz die allgemeinen Menschenrechte und die Würde aller Menschen in Deutschland schützt, bietet die Charta einen Rahmen, der die Anwendung dieser Rechte im Kontext der Pflege sicherstellt.

Das Grundgesetz legt in Artikel 1 fest, dass die Würde des Menschen unantastbar ist und von allen staatlichen Gewalten zu achten und zu schützen ist. Dies bildet die Grundlage für alle weiteren Rechte und ist besonders relevant für ältere und pflegebedürftige Menschen, deren Würde und Rechte durch die Charta explizit angesprochen und geschützt werden.

Die Charta dient somit als eine Art Brücke zwischen den allgemeinen Grundsätzen des Grundgesetzes und der praktischen Umsetzung dieser Grundsätze im Alltag pflegebedürftiger Menschen. Sie stellt sicher, dass die im Grundgesetz verankerten Rechte auch in der Pflegepraxis gelebt und eingehalten werden, und dass die Würde und die Rechte der Pflegebedürftigen in jeder Situation gewahrt bleiben.

Hier sind die Hauptpunkte der Charta zusammengefasst:

  1. Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe: Pflegebedürftige Menschen haben das Recht auf Selbstbestimmung und Unterstützung zur Selbsthilfe.
  2. Körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit: Das Recht auf Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt ist gewährleistet.
  3. Privatheit: Jeder hat das Recht auf Achtung seiner Privatsphäre.
  4. Pflege, Betreuung und Behandlung: Es besteht ein Anspruch auf qualitativ hochwertige Pflege, Betreuung und medizinische Behandlung.
  5. Information, Beratung und Aufklärung: Pflegebedürftige Menschen haben ein Recht auf vollständige Information über ihre Situation und mögliche Unterstützungen.
  6. Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben: Die Teilhabe an Kommunikation und gesellschaftlichem Leben wird unterstützt.
  7. Religion, Kultur und Weltanschauung: Die religiösen, kulturellen und weltanschaulichen Bedürfnisse werden respektiert.
  8. Palliative Begleitung, Sterben und Tod: Das Recht auf würdevolle Begleitung am Lebensende wird anerkannt.

 

Diese Charta dient als Orientierung für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige, sowie für Fachkräfte in der Pflege, um eine würdevolle und respektvolle Pflege zu gewährleisten. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des Qualitätsmanagements in Pflegeeinrichtungen und gibt Impulse für die Verbesserung der Pflegequalität

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