Pflegeberatung
Es ist sinnvoll, sich rechtzeitig Beratung einzuholen, bevor der Pflegefall eintritt. Oft sind es die kleinen Hilfen, die Erleichterung bringen wie zum Beispiel ein warmes Mittagessen, das nach Hause geliefert wird oder Unterstützung bei der Reinigung der Wohnung.
Neben diesen Hilfen informiert unser Pflegeberater vor allem über mögliche Leistungen der Kranken- und Pflegekassen sowie über Sozialleistungen. Durch die Beratung zur Antragstellung können zustehende Leistungen gesichert werden.
Hinweis
Für Pflegebedürftige ist ein Beratungsbesuch bei Bezug von Pflegegeld verpflichtend:
Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.
Zudem haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 (die Pflegegeld beziehen) und alle Pflegebedürftigen mit Sach- und Kombinationsleistungen 2 mal jährlich Anspruch auf Pflegeberatung.
Die Kosten für die Beratungsbesuche bei Pflegegrad 1 bis 5 übernimmt die Pflegekasse.
Zusätzlich zu diesen Hausbesuchen können Sie einen Termin mit unserem Pflegeberater vereinbaren. Er unterstützt Sie bei der Antragstellung des Pflegegrades und dem Begutachtungstermin, beim Schriftverkehr mit Kassen und Behörden, bei der Besorgung von Hilfsmitteln und der Auswahl weiterer notwendiger Hilfsangebote. Dieser Besuch ist kostenpflichtig.
Wer kann Pflegeberatung in Anspruch nehmen?
- Menschen, denen es schwer fällt, ihren Alltag allein zu bewältigen
- Menschen, die zur Wiedererlangung ihrer Selbstständigkeit auf Hilfe im pflegerischen Bereich angewiesen sind
- pflegende Angehörige, die auf der Suche nach Unterstützung sind
Beratungsthemen
- Erfassung des Hilfebedarfes und Einschätzung, ob der richtige Pflegegrad vorliegt
- Beratung zu Pflegesachleistungen, Pflegegeld und Kombinationsleistungen sowie zu Verhinderungspflege, Kurzzeit-, Tagespflege sowie vollstationäre Pflege
- Pflegehilfsmittel, Pflegeverbrauchsmittel
- Verbesserung des Wohnumfeldes
- Pflegekurse, Pflegezeit, Sicherung der Pflegeperson
- Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung
- Leistungsansprüche aus der Krankenversicherung nach SGB V, Zuzahlungsbefreiung
- Antragstellung über Verordnung häuslicher Krankenpflege
- Prüfung sozialrechtlicher Ansprüche
- Selbsthilfe der Pflegeperson wie rückenschonendes Arbeiten, Transfertechniken und Gesundheitsberatung
- Information zu Leistungen und Leistungsvermittlung