Ihre kleine Orientierungshilfe durch das Prozedere der Kommunalwahlen

  1. Wahltag: Die Stadtratswahl findet am 9. Juni 2024 statt.
  2. Stimmen: Jeder Wähler hat drei Stimmen, die auf einen oder mehrere Kandidaten verteilt werden können.
  3. Vertretung: Der Stadtrat ist die gewählte Vertretung der Dresdner Bürgerinnen und Bürger und besteht aus 70 Stadträten.
  4. Wahlgebiet: Das Wahlgebiet umfasst das gesamte Stadtgebiet Dresdens, einschließlich der zehn Stadtbezirke und der neun Ortschaften.
  5. Wahlperiode: Die Stadträte werden für fünf Jahre gewählt.
  6. Wahlverfahren: Die Wahl der Stadträte erfolgt nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl.

Briefwahl

  1. Beantragung: Für die Ausübung der Briefwahl benötigen Sie keine Begründung. Sofern Sie in Deutschland wahlberechtigt sind und in Dresden Ihren Hauptwohnsitz haben, können die Briefwahlunterlagen hier beantragen:

Landeshauptstadt Dresden, Wahlbehörde, Briefwahlbüro, Theaterstraße 11-15, Raum 100, 01067 Dresden

Oder online hier: https://www.briefwahl-beantragen.de/Sachsen/Dresden

  1. Unterlagen: Dem Wahlschein werden automatisch die Unterlagen für die Wahl per Post hinzugefügt.
  2. Antragstellung: Ihren Wahlschein können Sie in Dresden persönlich oder schriftlich beantragen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
  3. Frist: Bitte beantragen Sie die Briefwahl so früh wie möglich.
  4. Bitte beachten Sie, dass die genauen Details und Fristen für die Stadtratswahl 2024 noch bekannt gegeben werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website der Stadt Dresden zu den Kommunalwahlen.

Sie wissen nicht, wen Sie wählen sollen? Vielleicht hilft Ihnen ja die Beantwortung unsere Frage „Welche Themen fokussiert Ihre Partei/Wählervereinigung für die kommende Amtszeit 2024 - 2029 im Hinblick auf die über 60-Jährigen Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt?“ durch die sich bewerbenden Parteien und Institutionen weiter.

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