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Alltagsbegleitung

Unsere ehrenamtlichen Alltagsbegleiter helfen stadtweit Senioren ohne Pflegegrad kostenfrei

29Aug

Theaternachmittag

Donnerstag, 29. August 2024 -
14:00 Uhr bis 15:15 Uhr

26Aug

Erzählcafé

Montag, 26. August 2024 -
14:30 Uhr bis 15:30 Uhr

12Aug

Mobilitätstraining für Rollator-Nutzende

Montag, 12. August 2024 -
14:30 Uhr bis 16:30 Uhr

13Aug

Klubcafé mit Vortrag

Dienstag, 13. August 2024 -
14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

„Kaffeeklatsch mit Gräfin Cosel“

Kurzzeitpflege

Unsere Kurzzeit- und Verhinderungspflege bietet Entlastung und Unterstützung für pflegende Angehörige

Essen auf Rädern

Unser tägliches Menü für Dresdner Seniorinnen und Senioren - Lieferdienst "Essen auf Rädern"

Unser Lieferdienst "Essen auf Rädern" bietet abwechslungsreiche und gesunde Kost an 365 Tagen im Jahr

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Leistungen

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Haushaltshilfe

Haushaltshilfe

Sie suchen eine kompetente Haushaltshilfe, die Ihnen den Alltag erleichtert und Sie bei den täglichen Hausarbeiten unterstützt?

Dann probieren Sie unseren Haushaltsservice doch einfach einmal aus, Sie werden uns schnell nicht mehr missen wollen. Kontaktieren Sie uns und wir erstellen ein individuelles Angebot für Sie.
 

Unsere Vorteile

  • Leistungen können jederzeit angepasst und erweitert werden
  • erfahrene Haushaltshilfen
  • Urlaubs- und Krankenvertretung
  • Absicherung bei Unfall- und Haftpflichtschäden
  • sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter
     

Unsere Leistungen

  • Reinigung der Wohnung oder einzelner Zimmer
  • Pflege der Wäsche und Kleidung (z.B. Wechseln, Waschen, Bügeln, Einräumen)
  • Abwasch
  • Müll entsorgen
  • Treppenhausreinigung
  • Einkauf nach Ihren Wünschen in naheliegenden Einkaufsmöglichkeiten
  • Balkonpflege
  • Rasenmähen
     

Wer trägt die Kosten?

Unsere Haushaltshilfe können Sie als Privatzahler in Anspruch nehmen. Menschen mit Pflegegrad können hierfür auch ihren Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich einsetzen.
 

Hinweis
Hauswirtschaftliche Dienstleistungen sind nach § 35a EStG in der Einkommenssteuererklärung abzugsfähig. Bis zu 20 Prozent der Rechnungssumme, maximal 4.000 Euro, können direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für unsere hauswirtschaftlichen Dienstleistungen von den gesetzlichen / privaten Kranken- oder Pflegekassen oder den Sozialhilfeträgern übernommen bzw. bezuschusst werden.