Unsere Spendenaktion "Hilfe wärmt" hilft da, wo jetzt Unterstützung gebraucht wird.
Viele unserer Mitmenschen blicken voll Sorge auf die Wintermonate. Der Notfonds der Volkssolidarität Dresden hilft
Die Kostenexplosionen bei Energie- und Heizkosten, Lebensmittelpreisen sowie die rasant steigende Inflation lassen nicht nur die Sorge vor einem kalten Winter wachsen, sondern stellen mit dem drohenden Wohlstandsverlust auch die Frage nach den sozialen Folgen. Vielen Familien mit einem geringen Einkommen oder einer kleinen Rente fällt es immer schwerer, die alltäglichen Kosten zu decken. Manche befinden sich bereits jetzt in einer Lebenssituation, die unsere sofortige Hilfe erfordert. Mit der Spendenaktion rufen die beiden Vorstände der Volkssolidarität Dresden Clemens Burschyk und Christian Seifert zur Solidarität auf. „Niemand soll unnötig frieren oder ohne ein tägliches warmes Essen auskommen müssen. Wir wollen deshalb alle bitten, sich mit einer Spende zu beteiligen und sich solidarisch zu zeigen. So kann schnell und unbürokratisch da geholfen werden, wo Unterstützung am notwendigsten ist. Jeder der Hilfe braucht, kann sich vertrauensvoll an uns wenden.“, so die Vorstände mit Blick auf den kommenden Winter.
Volkssolidarität ist gelebte Solidarität - Helfen auch Sie mit Ihrer Spende
Spendenkonto*:
Volkssolidarität Dresden e.V. | Ostsächsische Sparkasse Dresden
BIC: OSDDDE81XXX | IBAN: DE83 8505 0300 3200 0677 98
Verwendungszweck: Hilfe wärmt
Auch wenn die Zeiten sicher nicht vergleichbar sind, schließt der Spendenaufruf der Volkssolidarität Dresden an die Traditionen des Dresdner Aufrufes zur „Volkssolidarität gegen Winternot“ an, der am 17. Oktober 1945 an die Bevölkerung in Dresden erging. Schon damals sollte der drohenden Kälte und Hungersnot begegnet werden und die Hilfe direkt da ankommen, wo sie am dringendsten benötigt wurde – bei den Ärmsten der Gesellschaft. Übrigens, dies war vor 77 Jahren auch die Geburtsstunde der Volkssolidarität.
* | Spenden bis zu 300,- Euro können ohne amtliche Zuwendungsbestätigung mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung oder per Kontoauszug beim Finanzamt eingereicht werden (vereinfachter Spendennachweis nach § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV). Wenn Sie eine Zuwendungsbestätigung unter 300 Euro wünschen, sprechen Sie uns gerne an und vermerken Ihre Adressdaten auf dem Überweisungsträger. |