Haben Sie Anspruch auf das Wohngeld PLUS?
Grundsätzlich sollte jeder, der über ein geringes Einkommen verfügt, den Anspruch auf das Wohngeld PLUS prüfen. Insbesondere Seniorinnen und Senioren sind davon betroffen, sodass gerade in unseren fünf Begegnungs- und Beratungszentren, die durch das Sozialamt der SLandeshauptstadt Dresden gefördert werden, viele Fragen eingehen.
Andreas Göbel, Sozialberater im BBZ "Nürnberger Ei" teilte uns mit, was es beim Wohngeld PLUS zu beachten gibt
Die zum Jahresanfang 2023 in Kraft getretenen Änderungen beim Wohngeld führen zu einem umfangreicheren Nachfrageverhalten. Lassen Sie uns das Thema näher beleuchten.
Zum Wohngeld PLUS allgemein
Zum 1. Januar 2023 erfolgte eine Reform des Wohngeldes, denn erstmalig werden nun u.a. Heizkosten bezuschusst. Dies erfolgt über pauschale Beträge. Zusammen mit beispielsweise höheren Einkommensobergrenzen ist damit ein erweiterter Kreis anspruchsberechtigt. Auch der Freibetrag bei Vorliegen von mindestens 33 Jahren an Grundrentenzeiten kann zu einem Anspruch führen. Übrigens, auch Heimbewohner können das Wohngeld PLUS beantragen.
Was verbirgt sich hinter dem Wohngeld?
Dieses wird auf Antrag als Zuschuss zur Miete, zu den Kosten im Pflegeheim oder als Lastenzuschuss bei selbstgenutzten Wohneigentum geleistet. Wohngeld ist eine nachrangige Leistung. Vorrang hat zum Beispiel Grundsicherung. Die Höhe des Wohngeldes ist unter anderem vom Einkommen in Abhängigkeit von der Anzahl der Haushaltsangehörigen abhängig. Ebenso ist die Höhe der Miete wichtig. Abhängig von der Anzahl der Familienmitglieder gibt es sowohl eine Mietobergrenze als auch eine Einkommensgrenze.
Betrachtung des Einkommens und eventuellen Vermögens
Hier fließen beispielsweise die verschiedenen Renteneinkommen, aber auch Kapitalerträge über 100 €uro ein. Nicht mitgerechnet werden bestimmte Einnahmen wie das Pflegegeld oder Blindengeld. Bei Anspruch auf Wohngeld ist ein Vermögen bei Alleinstehenden bis zu 60.000 €uro und bei zwei Personen bis zu 90.0000 Euro kein Ausschlussgrund. Wohngeld wird ab dem Monat der Antragsstellung und in der Regel für ein Jahr gewährt. Neu ist die Möglichkeit einer Bewilligung für bis zu 18 Monate. Danach ist ein Weiterleistungsantrag zu stellen. Mit der Bewilligung von Wohngeld können in Dresden Leistungen des separat zu beantragenden Dresden-Passes in Anspruch genommen werden.
Wo erhalte ich Informationen und wie kann ich einen Antrag stellen?
Detaillierte Informationen zum Wohngeld finden Sie unter anderem auf der Homepage der Landeshauptstadt Dresden (www.dresden.de/wohngeld). Hier können Sie auch Ihren Online-Antrag stellen. https://eforms.dresden.de/intelliform/forms/dresden/50_sozialamt/50_sozialamt/50_041_wohngeld/index
Lesen Sie hier das Merkblatt "Wohngeld PLUS" der Landeshauptstadt Dresden zu Personen in Rente und Pflegeheimen.
Auch wir helfen Ihnen gern weiter, bieten Ihnen Unterstützung bei der Beantragung oder beim Ausfüllen der Formulare. Sprechen Sie uns an.
Kontakt:
Andreas Göbel, Sozialarbeiter
Telefon: 0351/47 19 366
E-Mail: goebel@volkssoli-dresden.de
Sprechzeiten:
Montag, Mittwoch 13-15 Uhr
Freitag 9-11 Uhr
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