Seniorenberatung
Wir beraten und begleiten Sie in allen denkbaren Fragen im Zusammenhang mit dem Älterwerden und unterstützen Sie dabei, diese Lebensphase in Eigenverantwortung und Selbstbestimmung zu gestalten.
Wir beraten und begleiten Sie in allen denkbaren Fragen im Zusammenhang mit dem Älterwerden und unterstützen Sie dabei, diese Lebensphase in Eigenverantwortung und Selbstbestimmung zu gestalten.
Sie suchen eine kompetente Haushaltshilfe, die Ihnen den Alltag erleichtert und Sie bei den täglichen Hausarbeiten unterstützt?
Wir begleiten, beraten und unterstützen.
Unsere stationäre Senioren-Einrichtung Wohnen mit Pflege, Wohnen mit Betreuung und Kurzzeitpflege sowie betreute Wohnungen in Dresden Gorbitz
Unser Pflegeheim in Dresden Gorbitz
Den Wunsch selbstbestimmt und mit Sicherheit in den eigenen vier Wänden zu leben haben viele Menschen, vor allem Ältere, Hilfe- und Pflegebedürftige. Ihre gewohnte Umgebung ist ihnen in langen Jahren ans Herz gewachsen.
Unser Pflegeheim in Leubnitz
Im Haus befindent sich eine Tagespflege (erreichbar vom Laubergaster Ufer sowie auch von der Österreicher Straße aus).
Wir unterstützen Sie und Ihre Angehörigen bei der Betreuung und Pflege Daheim. Umfang und Anzahl der Hausbesuche wird ganz auf Ihren Bedarf zugeschnitten.
Tagespflege ist die Pflege und Betreuung in einer teilstationären Einrichtung, wo die Besucher Geborgenheit, familiäre Atmosphäre, viele Gleichgesinnte und Lebensfreude finden. Zahlreiche Aktivitäten lassen keine Langeweile aufkommen.
Besuchen Sie die älteste Einrichtung der Volkssolidarität Dresden e.V. Sie wurde am 1. Februar 1958 als Klub der Volkssolidarität eröffnet und im Jahr 1997 komplett saniert sowie behindertengerecht ausgestattet.
Unsere Begegnungsstätte befindet sich in Dresden Südhöhe. Informieren Sie sich über unser vielfältiges Programm für Seniorinnen und Senioren.
Schwerpunktmäßig bieten wir für Menschen, die Hilfe, Beistand, Unterstützung und Begleitung in ihrer jeweiligen Lebenssituation benötigen, individuelle Beratung.
befindet sich seit 1982 direkt am Zentrum "Nürnberger Ei". Neben vielen aktivierenden und kulturellen Angeboten liegt der Schwerpunkt dieser Einrichtung in der sozialen Beratung.
Ab sofort finden Sie uns auf der Langebrücker Str 4, 01109 Dresden. Wir freuen uns über Ihren Besuch!
Für Fragen und Informationen
E-Mail: essen@volkssoli-dresden.de
Telefon: 0351 / 50 10 - 134 oder -119
Arbeitskräftemangel, demografischer Wandel, der Wunsch, seine beruflichen Erfahrungen auch über die Altersgrenze hinaus zu nutzen, begründen bei vielen Menschen den Wunsch, auch nach dem Eintritt in die Rente weiterhin einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Auch für Unternehmen ergeben sich interessante Perspektiven, haben sie doch die Möglichkeit personelle Lücken zu schließen und sich den Erfahrungsschatz älterer Beschäftigter länger zu sichern.
Jahrzehntelang war es in Deutschland nicht ohne große rentenrechtliche Nachteile möglich, neben dem Bezug einer vorzeitigen Altersrente in mehr als geringfügigem Umfang hinzuzuverdienen. Bis Juni 2017 führte bereits eine geringe Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze von damals monatlich 450,00 € dazu, dass die Rente um ein Drittel gekürzt wurde. Mit der Einführung der Flexirente haben sich die Möglichkeiten zur Kombination von Rente und Erwerbstätigkeit deutlich verbessert. Mit dem kompletten Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen während des vorzeitigen Altersrentenbezugs seit 1. Januar 2023 gibt es keinerlei Einschränkungen mehr, neben der Rente Arbeitsentgelt oder -einkommen zu erzielen. Daher gibt es keine Notwendigkeit mehr, die Altersrente nur als Teilrente zu beziehen.
Die gewünschte Teilrentenhöhe wird bei der Rentenantragstellung individuell festgelegt. Oft ist die Nutzung der maximalen Teilrente von 99,99 % sinnvoll, etwa, wenn es darum geht, bei längerer Arbeitsunfähigkeit nach Wegfall der Lohnfortzahlung den Anspruch auf Krankengeldzahlung zu sichern. Eine Änderung der Teilrente oder auch die Umstellung auf eine Vollrente ist jederzeit zum nächsten Monatsersten möglich. Gehen Rentnerinnen und Rentner neben dem Bezug ihrer vorzeitigen Altersrente weiterhin einer Beschäftigung nach, werden weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Die sich daraus ergebenden zusätzlichen Ansprüche erhöhen nach Er-reichen der Regelaltersgrenze entsprechend den bisherigen Rentenbetrag. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze wird den Versicherten kein Beitrag zur Rentenversicherung (und auch zur Arbeitslosenversicherung) mehr abgezogen. Entsprechend erhöht sich der monatliche Nettoverdienst. Die Unternehmen zahlen ihren Beitragsanteil weiterhin. Beschäftigte können aber bei ihrem Betrieb beantragen, auch weiterhin ihren Beitragsanteil an die Rentenversicherung abzuführen. Dadurch vermindert sich zwar der Nettoverdienst, doch werden die so erwirtschafteten zusätzlichen Rentenansprüche jeweils am 1. Juli des Folgejahres für die Verdienste des vergangenen Kalenderjahres der Rente gutgeschrieben. Für die Besteuerung von Verdienst und Rente gelten die allgemeinen steuerrechtlichen Vorschriften.
Da Einkommensteuer nicht direkt von der Rente abgezogen wird, sondern erst nachträglich durch den Steuerbescheid festgesetzt wird, entstehen regelmäßig Steuernachzahlungen, die bei der Planung im Vorfeld berücksichtigt werden sollten.
Sie haben weitere Fragen? Weitere Auskünfte erteilen die steuerberatenden Berufe. Gern können Sie sich auch direkt an
Diplom-Verwaltungswirt Christian Lindner,
Rentenberater Dresdner Str. 17, 01465 Dresden-Langebrück
Tel. 035201/70797
eMail: rentenberatung@aol.com wenden.