Unser Seniorenwohnen bietet Ihnen so viel Selbstständigkeit wie möglich und so viel Unterstützung wie nötig.
Unsere stationären Pflegeeinrichtungen in Gorbitz und Leubnitz bieten ein Wohn- und Pflegeangebot für Menschen mit einem stationären Pflege - und Betreuungsbedarf.
Die ambulanten Dienste Hochland befinden sich im Stadtteil Bühlau an der Bautzner Landstraße in ländlicher Lage. Die umliegenden Versorgungsgebiete können von dort aus gut erreicht werden.
Lebenslanges Lernen in Gemeinschaft, verbunden mit erinnerswerten Erlebnisreisen, dafür stehen unsere Kultur- und Reiseangebote im Verein. Die Angebote bieten wir in Kooperation mit Eberhardt Travel und Becker-Strelitz-Reisen an.
Die Volkssolidarität Dresden ist einer der größten Sozial- und Wohlfahrtsverbände in unserer sächsischen Landeshauptstadt.
Der Umbau des ehemaligen Altenheimes der Volkssolidarität Dresden zu 48 modern ausgestatteten und barrierefreien Seniorenwohnungen zeigt beispielhaft die sich verändernden Lebensgewohnheiten von Senioren.
Unser Haus wurde 1998 eröffnet und befindet sich in zentraler Lage des Stadtteiles Trachenberge. Neben den ambulanten Diensten Nord bieten wir vor Ort auch eine Tagespflege und Seniorenwohnen.
Unsere stationäre Senioren-Einrichtung Wohnen mit Pflege, Wohnen mit Betreuung und Kurzzeitpflege sowie betreute Wohnungen in Dresden Gorbitz
Unser Pflegeheim in Dresden Gorbitz
Den Wunsch selbstbestimmt und mit Sicherheit in den eigenen vier Wänden zu leben haben viele Menschen, vor allem Ältere, Hilfe- und Pflegebedürftige. Ihre gewohnte Umgebung ist ihnen in langen Jahren ans Herz gewachsen.
Im Haus befindent sich eine Tagespflege (erreichbar vom Laubergaster Ufer sowie auch von der Österreicher Straße aus).
Wir unterstützen Sie und Ihre Angehörigen bei der Betreuung und Pflege Daheim. Umfang und Anzahl der Hausbesuche wird ganz auf Ihren Bedarf zugeschnitten.
Arbeitskräftemangel, demografischer Wandel, der Wunsch, seine beruflichen Erfahrungen auch über die Altersgrenze hinaus zu nutzen, begründen bei vielen Menschen den Wunsch, auch nach dem Eintritt in die Rente weiterhin einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Auch für Unternehmen ergeben sich interessante Perspektiven, haben sie doch die Möglichkeit personelle Lücken zu schließen und sich den Erfahrungsschatz älterer Beschäftigter länger zu sichern.
Jahrzehntelang war es in Deutschland nicht ohne große rentenrechtliche Nachteile möglich, neben dem Bezug einer vorzeitigen Altersrente in mehr als geringfügigem Umfang hinzuzuverdienen. Bis Juni 2017 führte bereits eine geringe Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze von damals monatlich 450,00 € dazu, dass die Rente um ein Drittel gekürzt wurde. Mit der Einführung der Flexirente haben sich die Möglichkeiten zur Kombination von Rente und Erwerbstätigkeit deutlich verbessert. Mit dem kompletten Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen während des vorzeitigen Altersrentenbezugs seit 1. Januar 2023 gibt es keinerlei Einschränkungen mehr, neben der Rente Arbeitsentgelt oder -einkommen zu erzielen. Daher gibt es keine Notwendigkeit mehr, die Altersrente nur als Teilrente zu beziehen.
Die gewünschte Teilrentenhöhe wird bei der Rentenantragstellung individuell festgelegt. Oft ist die Nutzung der maximalen Teilrente von 99,99 % sinnvoll, etwa, wenn es darum geht, bei längerer Arbeitsunfähigkeit nach Wegfall der Lohnfortzahlung den Anspruch auf Krankengeldzahlung zu sichern. Eine Änderung der Teilrente oder auch die Umstellung auf eine Vollrente ist jederzeit zum nächsten Monatsersten möglich. Gehen Rentnerinnen und Rentner neben dem Bezug ihrer vorzeitigen Altersrente weiterhin einer Beschäftigung nach, werden weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Die sich daraus ergebenden zusätzlichen Ansprüche erhöhen nach Er-reichen der Regelaltersgrenze entsprechend den bisherigen Rentenbetrag. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze wird den Versicherten kein Beitrag zur Rentenversicherung (und auch zur Arbeitslosenversicherung) mehr abgezogen. Entsprechend erhöht sich der monatliche Nettoverdienst. Die Unternehmen zahlen ihren Beitragsanteil weiterhin. Beschäftigte können aber bei ihrem Betrieb beantragen, auch weiterhin ihren Beitragsanteil an die Rentenversicherung abzuführen. Dadurch vermindert sich zwar der Nettoverdienst, doch werden die so erwirtschafteten zusätzlichen Rentenansprüche jeweils am 1. Juli des Folgejahres für die Verdienste des vergangenen Kalenderjahres der Rente gutgeschrieben. Für die Besteuerung von Verdienst und Rente gelten die allgemeinen steuerrechtlichen Vorschriften.
Da Einkommensteuer nicht direkt von der Rente abgezogen wird, sondern erst nachträglich durch den Steuerbescheid festgesetzt wird, entstehen regelmäßig Steuernachzahlungen, die bei der Planung im Vorfeld berücksichtigt werden sollten.
Sie haben weitere Fragen? Weitere Auskünfte erteilen die steuerberatenden Berufe. Gern können Sie sich auch direkt an
Diplom-Verwaltungswirt Christian Lindner,
Rentenberater Dresdner Str. 17, 01465 Dresden-Langebrück
Tel. 035201/70797
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